Ohne Energieausweis kein Immobilienverkauf
Was Sie als Eigentümer wissen sollten
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, benötigen Sie einen entsprechenden Energieausweis. Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung.
Der Energieausweis, der schon seit längerer Zeit für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend ist, muss nun auch Angaben zu den Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes und damit zur Klimawirkung enthalten.
Bereits in der Anzeige zu Ihrem Immobilienverkauf müssen bestimmte Kenndaten genannt werden und spätestens bei der ersten Besichtigung hat ein Interessent das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten. Ansonsten drohen hohe Bußgelder.
Informieren Sie sich hier über die zwei Varianten für den Energieausweis:
Der bedarfsorientierte Energieausweis
Dieser Ausweis stellt den generellen Energiebedarf ohne Berücksichtigung des individuellen Heizverhaltens dar. Er ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) entsprechen.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Dieser beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre und ist daher abhängig vom individuellen Verhalten der bisherigen Bewohner.
Wir sind als professionelle Immobilienmakler bestens mit allen aktuellen Vorschriften rund um den Immobilienverkauf und das Thema Energieausweis vertraut.
Der Wert Ihrer Immobilie?
Erhalten Sie schnell, kostenlos und unverbindlich eine erste Preiseinschätzung Ihrer Immobilie.
Gerne kümmern wir uns darum, dass Sie zu Beginn des Verkaufsprozesses den entsprechenden Energieausweis vorliegen haben, setzen gesetzlich konforme Verkaufsanzeigen auf und händigen bei Besichtigungsterminen unaufgefordert den Interessenten den Energiepass aus. Wir beraten Sie auch gerne zu möglichen Sanierungsmaßnahmen, um den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.
Profitieren Sie von unserem Fachwissen sowie unserer langjährigen Erfahrung und beauftragen Sie uns mit dem Immobilienverkauf.
Der Wert Ihrer Wohnung?
Erst Wert ermitteln, dann Verkaufspreis festlegen – sonst riskieren Sie finanzielle Verluste oder finden am Ende keinen Käufer.
Zufriedene Kunden
4.7 Sterne aus 1024 Bewertungen
Kostenlose Infobroschüre
Ihre Kontaktdaten
Weitere interessante Themen
Verkauf bei Erbschaft
Wer eine Wohnung erbt, wird mit vielen Herausforderungen und Entscheidungen konfrontiert, die zahlreiche Fallstricke und finanzielle Risiken bergen.
Verkauf bei SCheidung
Wenn es bei einer Scheidung auch um eine Eigentumswohnung geht, wird es oft kompliziert. Wir nennen Ihnen die Möglichkeiten, die Sie jetzt haben.
Verkauf aus Altersgründen
Zu groß, zu abgelegen, zu viele Barrieren – nicht immer passt die jung gekaufte Wohnung auch später noch zu den veränderten Wohnbedürfnissen im Alter.
Darum sind wir beim Verkauf Ihr ansprechpartner
Referenzobjekte
Werfen Sie einen Blick in unsere Referenzen und machen Sie sich ein Bild von der Vielfalt der von uns bereits erfolgreich verkauften Wohnungen.
Kaufgesuche
Prämie für Tippgeber
Wenn Sie jemanden kennen, der eine Wohnung verkaufen will, ist uns Ihr Verkaufstipp bares Geld wert. Erfahren Sie jetzt mehr darüber wann und wie wir Ihre Hinweise auf Wohnungen, die zum Verkauf stehen, belohnen.
Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social Media-Kanälen.